Kurzzeitpflege
Fürsorge auf Zeit: Viele Pflegebedürftige im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung sind nur für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Das Wohnstift Hofgarten bietet eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an, um pflegenden Familienangehörigen für zwei, drei oder mehr Wochen eine Erholungspause zu ermöglichen. Kurzzeitpflegegäste haben darüber hinaus bei uns die Gelegenheit, sich zu regenerieren und ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren.
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten bis zum Wert von 1.612 Euro im Kalenderjahr. Bei der Pflegekasse muss ein entsprechender Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden. Bedarfsgerechte Pflege- und Verpflegungsleistungen werden nach den neuesten Standards angeboten.
„Soviel Selbständigkeit wie möglich,
soviel Hilfe wie nötig“