Ambulante Pflege
Unterstützung bei Bedarf: Wer bei uns eine „Betreute Wohnung“ mietet, schließt damit eine Art Versicherung ab. Auf unseren Ambulanten Dienst können Sie sich verlassen. Alle Leistungen können direkt mit der Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden.
Freiheit in der eigenen Lebensgestaltung gehört zu uns als Menschen. Das soll im Alter nicht anders sein. Als Realisten wissen wir aber, mit der Zahl der Jahre nimmt die Möglichkeit zu, dass man auf Hilfe angewiesen ist, bis hin zur Pflege. Betreutes Wohnen ist vom Grundsatz geleitet: Soviel Selbständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig!
Der Ambulante Dienst im Wohnstift Hofgarten:
Leistet Grundpflege nach SGB XI (Pflegeversicherung), z.B. Körperpflege, Mobilisation, Ernährung | |
Übernimmt Behandlungspflege nach SGB V (Krankenversicherung), z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung | |
Vermittelt Pflegehilfsmittel, z.B. Krankenbett, Rollstuhl, Gehhilfen, Lagerungshilfsmittel | |
Wirkt bei der Rehabilitation mit | |
Stellt die hauswirtschaftliche Versorgung sicher | |
Berät bei allen Fragen, die die Pflege betreffen | |
„Soviel Selbständigkeit wie möglich,
soviel Hilfe wie nötig“